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Covid-19: Hinweise für Gastronomen

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LUCHS informiert: Alles was Sie bei der Wiedereröffnung Ihres Lokals beachten müssen

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) informiert in ihrem neuesten Leitfaden über Regelungen, die Gastronomen bei der Wiedereröffnung ihres Lokals aufgrund der aktuellen Situation und den zahlreichen Bestimmungen beachten müssen! Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus verringern sollen, eine Wiederaufnahme der Arbeit im Gastgewerbe aber ermöglichen! Die Hinweise sollen die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Angestellten auch während der aktuellen Pandemie gewährleisten. Den Leitfaden sowie viele weitere Informationen können Sie der BGN Corona-Seite entnehmen. 

Wichtige Hinweise für Gastronomen:

1. Abstand halten: Es ist zwingend notwendig, dass alle Arbeitsabläufe so gestaltet werden, dass zwischen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werde kann. Dies gilt nicht nur für den Gastraum sondern auch für Verkehrswege sowie Sanitäranlagen und Pausenräume. Um dies zu gewährleisten, bedarf es einiger Vorbereitungen. Arbeiten Sie mit Markierungen, Absperrpfosten oder Möbeln, um den Abstand einzuhalten. Achten Sie dabei jedoch nicht nur darauf, dass Ihre Gäste den Abstand zueinander einhalten. Briefen Sie auch Ihr Personal genauestens. Sollte der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten sein, dann ist zur Vermeidung der Infektionsübertragung eine räumliche Trennung zwischen den jeweiligen Bereichen vorzusehen.

 2. Mund-Nasen-Schutz: Halten Sie genügend Mund-Nasen-Bedeckungen für Ihr Personal bereit. Auch wenn in Ihrem ganzen Lokal der Mindestabstand eingehalten werden kann, sollten Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich und andere zu schützen. Auch hier muss Ihr Personal mit den Vorkehren genauestens vertraut sein. Informieren Sie sich über eine korrekte Verwendung und tragen Sie diese Informationen an Ihre Beschäftigten weiter.

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 3. Natürlich ist Hygiene im Gastgewerbe ein allgegenwärtiges Thema, welches im Arbeitsalltag integriert ist. Allerdings muss auch hier jeder Ihrer Mitarbeiter über das korrekte Händewaschen sowie die Nies- und Hust-Etikette informiert werden. Hier stehen Sie in der Pflicht, genügend Waschbecken, Seifen, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel zu Verfügung zu stellen. Ein direkter Handkontakt zwischen Personen ist dringend zu vermeiden!

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4. Arbeits-, Sanitär- und Pausenräume müssen in regelmäßigen Abständen gereinigt und gelüftet werden. Lüftungsanlagen müssen fachkundig betrieben werden und Filter müssen regelmäßig gereinigt oder ausgetauscht werden.

 5. Soweit es Ihnen möglich ist, sollten Werkzeuge und Arbeitsmittel personenbezogen zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht funktionieren, dann müssen diese Utensilien vor jedem Benutzen gereinigt werden.

 6. Arbeitskleidung ist regelmäßig zu reinigen und sollte von der Alltagskleidung getrennt aufbewahrt werden! Auch ein Wäscheservice bietet sich hier an.

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7. Der Zutritt betriebsfremder Personen muss beschränkt werden. Das betrifft beispielsweise Lieferanten, Techniker und Prüfer. Sollte dies nicht möglich sein, führen Sie bitte Buch, damit die Nachverfolgung gewährleistet werden kann.

 8. Sollten Sich Ihre Mitarbeiter krank fühlen, dürfen sie nicht zur Arbeit kommen! Eine ärztliche Abklärung vor einem Wiederantritt der Arbeit ist zwingend erforderlich.

 9. Seien Sie auf alles vorbereitet und entwerfen Sie einen Pandemieplan, um Verdachtsfälle abzuklären und bei bestätigten Infektionen Kontaktpersonen schnell ermitteln und kontaktieren zu können.

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Um Konflikte zu vermeiden, unterweisen Sie Ihre Beschäftigten genauestens über die Wichtigkeit der Maßnahmen. Die Einhaltung der Reglungen dient sowohl der eignen Gesundheit als auch dem Schutz anderer Personen. Erklären Sie Ihren Mitarbeitern auch, wie sie mit Kunden umgehen sollen, die den Mindestabstand nicht einhalten. Machen Sie sich vorher Gedanken, über potenzielle Szenarien und wie diese am besten damit gelöst werden können. Erinnern Sie Ihre Gäste dabei immer daran, dass diese Reglungen zwingend erforderlich sind, um die Gesundheit aller zu schützen. Informieren Sie Ihre Gäste auch darüber, dass es aufgrund der aktuellen Maßnahmen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Ein Hinweis im Fenster oder im Wartebereich ist sinnvoll.

Um Ihren Angestellten die psychische Last aufgrund der Maßnahmen ein Stück weit abzunehmen, ist es sinnvoll regelmäßig das Gespräch zu suchen und über den Nutzen der Maßnahmen zu sprechen. Bieten Sie Ihren Angestellten in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, einen Betriebsarzt aufzusuchen, um über individuelle Bedenken fachkundig aufgeklärt werden zu können.

 

Weitere Informationen erhaltet Ihr unter https://www.bgn.de/corona/. Hier könnt Ihr Euch auch den Leitfaden mit den Hinweisen und allen Details herunterladen!

 

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